# Rechtliche Hinweise, Compliance & Exportkontrolle (LEGAL) Dieses Dokument regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Exportkontroll-Klassifizierungen, Lizenz-Compliance sowie die datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Grundlagen der Software **Sanctum**. --- ## 1. Kryptografie-Exportkontrolle & Dual-Use-Klassifizierung Sanctum implementiert starke, moderne kryptografische Verfahren mit symmetrischen Schlüssellängen von 256 Bit (AES-256-GCM), asymmetrischer KDF (Argon2id) sowie BIP-39 Schlüsselableitung. ### A. US Export Administration Regulations (EAR) * **Klassifizierung (ECCN)**: * Hardware/Software mit starker Verschlüsselung fällt unter **ECCN 5A002.a** bzw. **5D002** (Commerce Control List, Category 5, Part 2: *Information Security*). * **Ausnahmetatbestand für frei verfügbaren Quellcode**: * Gemäß **15 C.F.R. § 742.15(b)** (*Publicly Available Encryption Source Code*) und **15 C.F.R. § 734.3(b)(3)** unterliegt öffentlich zugänglicher Open-Source-Quellcode, der jedermann unentgeltlich und ohne Zugriffsbeschränkungen zur Verfügung steht, **nicht** den Ausfuhrgenehmigungspflichten der EAR. * Sanctum wird unter der freien MIT-Lizenz auf frei zugänglichen Repositorien (einschließlich Quellcode, Spezifikationen und Build-Skripten) bereitgestellt. * **Sanktionierte Staaten & Personen (OFAC)**: * Trotz der allgemeinen Open-Source-Freistellung ist der wissentliche direkte oder indirekte Export/Re-Export an Personen oder Entitäten auf US-Sanktionslisten (OFAC Specially Designated Nationals List - SDN) sowie in Länder unter umfassenden Handelsembargos (Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, besetzte Gebiete der Ukraine) untersagt. ### B. Europäische Union (EU Dual-Use-Verordnung 2021/821) * **Anhang I, Kategorie 5 Teil 2**: * Systeme der Informationssicherheit sind grundsätzlich im Anhang I der Dual-Use-Verordnung gelistet. * **Allgemeine Software-Anmerkung (General Software Note - GSN)**: * Gemäß der GSN zu Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegt Software **nicht** der Ausfuhrkontrolle, wenn sie: 1. Allgemein zugänglich ist (*in the public domain*), z. B. durch uneingeschränkten, unentgeltlichen Download; oder 2. Der Mindest-Quellcode für die Installation, den Betrieb oder die Wartung nicht-kontrollierter Güter ist. * Da Sanctum als freie Open-Source-Software jedermann unentgeltlich zur Verfügung steht, greift die Freistellung der GSN. --- ## 2. Dual-Vault-Architektur (Second Safe) & Herausgabepflichten (Key Disclosure Laws) Sanctum implementiert mit **Modell A** eine Dual-Vault-Architektur: Im äußeren Standard-Tresor (Slot 0 / Decoy) wird eine scheinbare Alibi-Datei (Carrier) platziert, die als Träger für den zweiten Tresor (Slot 1 / Second Safe) dient. > [!WARNING] > **Wichtiger Sicherheitshinweis & Haftungsausschluss für Anwender**: > - **Schutzziel**: Die Dual-Vault-Funktion dient dem Schutz vor neugierigen Blicken (Schulterblick), Diebstahl oder beiläufigem Zwang im Alltag, indem ein plausibler Alibi-Tresor mit unkritischen Daten vorgezeigt werden kann. > - **KEINE forensische "Plausible Deniability"**: Die Trägerdatei besitzt typischerweise eine hohe informationstheoretische Entropie (kryptografisches Rauschen). Forensische Analysten, IT-Sachverständige oder Ermittlungsbehörden können anhand von Entropie-, Chi-Quadrat- und Blockanalysen feststellen, dass der Träger verschlüsselte Daten oder Rauschen enthält. > - **Kein Schutz vor behördlicher Beschlagnahme**: Sanctum garantiert **keine** juristisch oder forensisch unnachweisbare Abstreitbarkeit ("Plausible Deniability") und ist **nicht** als RIPA-49-Schutzschild konzipiert. > > 1. **Deutschland / Österreich / Schweiz (DACH)**: > * **Nemo tenetur se ipsum accusare**: Niemand ist verpflichtet, sich in einem Strafverfahren selbst zu belasten (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO, Art. 6 EMRK). Beschuldigte haben das verfassungsrechtliche Recht zu schweigen. > 2. **Internationale Rechtsordnungen (z. B. UK, USA)**: > * In Rechtsordnungen mit strafbewehrten Herausgabeanordnungen (z. B. UK RIPA Section 49) schützt Sanctum nicht vor Verurteilungen wegen Missachtung gerichtlicher Anordnungen, falls Ermittler die Existenz verschlüsselter Trägerblöcke feststellen. --- ## 3. Haftungsausschluss & Gewährleistung (EU / DACH Recht) Die in der [LICENSE](LICENSE) enthaltene US-Standardklausel (*„AS IS, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND“*) wird für den Geltungsbereich des europäischen und deutschen Rechts wie folgt präzisiert und ergänzt: ### A. Schenkungsrechtliche Haftungsbeschränkung (§ 521 BGB) 1. Sanctum wird dem Anwender unentgeltlich und ohne Gegenleistung überlassen. 2. Gemäß **§ 521 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)** haftet der Urheber / Entwickler bei unentgeltlicher Softwareüberlassung **nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit**. 3. Die Haftung für einfache/leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist im gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen. ### B. Eigenverantwortung für Backups & Notfallschlüssel * Kryptografie verzeiht keine Fehler: Bei Verlust beider Passwörter sowie der 24-Wort BIP-39 Notfallschlüssel ist eine Entschlüsselung mathematisch ausgeschlossen. Der Entwickler verfügt über keinerlei Master-Keys, Backdoors oder Wiederherstellungsmechanismen. * Der Anwender ist für die regelmäßige externe Sicherung seiner Container (`sanctum backup`) und das sichere Verwahren seiner BIP-39 Notfallkarten allein verantwortlich. --- ## 4. Datenschutz & DSGVO / GDPR (Zero-Telemetry-Garantie) Sanctum folgt uneingeschränkt dem Prinzip **Privacy by Design and by Default** (Art. 25 DSGVO): * **0 Bytes Telemetrie**: Sanctum enthält keinen Code für Analytics, Fehlerberichterstattung (Crash Reporting), User-Tracking oder Telemetrie. * **100% Offline-Betrieb**: Sanctum stellt zu keinem Zeitpunkt ausgehende Internetverbindungen her. Es gibt keine Update-Prüfungen, Pingbacks oder Cloud-Synchronisationen. * **Keine Speicherung personenbezogener Daten**: Sanctum speichert lokal keinerlei Protokolle über eingegebene Passwörter, Benutzer-IDs oder Dateinamen außerhalb des verschlüsselten Containers. * **Windows Host-Hygiene**: Durch das integrierte *Anti-Leak-Shield* und den *RAM-Paging-Schutz* (`VirtualLock`) werden Spuren im Host-System (Thumbs.db, temporäre Dateien, Auslagerungsdatei) aktiv unterbunden.