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Sanctum Release / Build & Release (Windows x86_64) (push) Canceled after 0s
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2026-09-10 15:14:51 +02:00

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Rechtliche Hinweise, Compliance & Exportkontrolle (LEGAL)

Dieses Dokument regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Exportkontroll-Klassifizierungen, Lizenz-Compliance sowie die datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Grundlagen der Software Sanctum.


1. Kryptografie-Exportkontrolle & Dual-Use-Klassifizierung

Sanctum implementiert starke, moderne kryptografische Verfahren mit symmetrischen Schlüssellängen von 256 Bit (AES-256-GCM), asymmetrischer KDF (Argon2id) sowie BIP-39 Schlüsselableitung.

A. US Export Administration Regulations (EAR)

  • Klassifizierung (ECCN):
    • Hardware/Software mit starker Verschlüsselung fällt unter ECCN 5A002.a bzw. 5D002 (Commerce Control List, Category 5, Part 2: Information Security).
  • Ausnahmetatbestand für frei verfügbaren Quellcode:
    • Gemäß 15 C.F.R. § 742.15(b) (Publicly Available Encryption Source Code) und 15 C.F.R. § 734.3(b)(3) unterliegt öffentlich zugänglicher Open-Source-Quellcode, der jedermann unentgeltlich und ohne Zugriffsbeschränkungen zur Verfügung steht, nicht den Ausfuhrgenehmigungspflichten der EAR.
    • Sanctum wird unter der freien MIT-Lizenz auf frei zugänglichen Repositorien (einschließlich Quellcode, Spezifikationen und Build-Skripten) bereitgestellt.
  • Sanktionierte Staaten & Personen (OFAC):
    • Trotz der allgemeinen Open-Source-Freistellung ist der wissentliche direkte oder indirekte Export/Re-Export an Personen oder Entitäten auf US-Sanktionslisten (OFAC Specially Designated Nationals List - SDN) sowie in Länder unter umfassenden Handelsembargos (Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, besetzte Gebiete der Ukraine) untersagt.

B. Europäische Union (EU Dual-Use-Verordnung 2021/821)

  • Anhang I, Kategorie 5 Teil 2:
    • Systeme der Informationssicherheit sind grundsätzlich im Anhang I der Dual-Use-Verordnung gelistet.
  • Allgemeine Software-Anmerkung (General Software Note - GSN):
    • Gemäß der GSN zu Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegt Software nicht der Ausfuhrkontrolle, wenn sie:
      1. Allgemein zugänglich ist (in the public domain), z. B. durch uneingeschränkten, unentgeltlichen Download; oder
      2. Der Mindest-Quellcode für die Installation, den Betrieb oder die Wartung nicht-kontrollierter Güter ist.
    • Da Sanctum als freie Open-Source-Software jedermann unentgeltlich zur Verfügung steht, greift die Freistellung der GSN.

2. Plausible Deniability & Herausgabepflichten (Key Disclosure Laws)

Sanctum implementiert mit Modell A (Steganografischer Alibi-Carrier im Decoy-Vault mit exakter physikalischer Dateigrößen-Invarianz und uniformem Entropie-Slack) ein mathematisch informationstheoretisches Modell für Plausible Deniability (Glaubhafte Abstreitbarkeit).

Warning

Wichtiger Hinweis für Anwender: Plausible Deniability ist ein technischer Schutzmechanismus, kein juristisches Schutzschild. Die Wirksamkeit gegenüber staatlichen Ermittlungsbehörden hängt maßgeblich von der jeweiligen Jurisdiktion und dem eigenen Aussageverhalten ab:

  1. Deutschland / Österreich / Schweiz (DACH):
    • Nemo tenetur se ipsum accusare: Niemand ist verpflichtet, sich in einem Strafverfahren selbst zu belasten (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO, Art. 6 EMRK). Beschuldigte haben das Recht, Passwörter und Schlüssel vollständig zu verschweigen.
    • Aussage als Beschuldigter: Gibt ein Beschuldigter freiwillig das Passwort für den Decoy-Vault (Slot 0) heraus und verschweigt die Existenz des Hidden Vaults (Slot 1), macht er sich in der Regel nicht strafbar, solange er keine Dritten falsch verdächtigt (§ 164 StGB).
    • Zeugenstatus: Zeugen sind grundsätzlich zur Wahrheit verpflichtet (§ 70 StPO). Bei falscher Aussage droht Strafbarkeit (§§ 153 ff. StGB).
  2. Großbritannien (UK - RIPA 2000 Part III, Section 49 & 53):
    • Britische Behörden können unter Androhung einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren (bei Gefährdung der nationalen Sicherheit bis zu 5 Jahren) die Offenlegung von Schlüsseln förmlich anordnen (Section 49 Notice).
    • Da Sanctum dank Modell A keine forensisch nachweisbaren Spuren eines Hidden Vaults hinterlässt, existiert für Ermittler kein Nachweis, dass überhaupt ein zweiter Schlüssel existiert. Dennoch obliegt die Beweiswürdigung dem zuständigen Gericht.
  3. Vereinigte Staaten von Amerika (USA - 5th Amendment):
    • Das 5. Zusatzprotokoll schützt vor erzwungenen Zeugenaussagen gegen sich selbst. Passwörter gelten als geschützter Denkinhalt (testimonial).
    • Foregone Conclusion Doctrine: Kann der Staat beweisen, dass bestimmte inkriminierte Dateien auf dem Gerät existieren, kann die Passworteingabe als Vollstreckungshandlung erzwungen werden. Bei Sanctum verhindert die ununterscheidbare Entropie des Trägers den Nachweis der Existenz von Daten im Hidden Safe.

3. Haftungsausschluss & Gewährleistung (EU / DACH Recht)

Die in der LICENSE enthaltene US-Standardklausel („AS IS, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND“) wird für den Geltungsbereich des europäischen und deutschen Rechts wie folgt präzisiert und ergänzt:

A. Schenkungsrechtliche Haftungsbeschränkung (§ 521 BGB)

  1. Sanctum wird dem Anwender unentgeltlich und ohne Gegenleistung überlassen.
  2. Gemäß § 521 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet der Urheber / Entwickler bei unentgeltlicher Softwareüberlassung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Die Haftung für einfache/leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist im gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen.

B. Eigenverantwortung für Backups & Notfallschlüssel

  • Kryptografie verzeiht keine Fehler: Bei Verlust beider Passwörter sowie der 24-Wort BIP-39 Notfallschlüssel ist eine Entschlüsselung mathematisch ausgeschlossen. Der Entwickler verfügt über keinerlei Master-Keys, Backdoors oder Wiederherstellungsmechanismen.
  • Der Anwender ist für die regelmäßige externe Sicherung seiner Container (sanctum backup) und das sichere Verwahren seiner BIP-39 Notfallkarten allein verantwortlich.

4. Datenschutz & DSGVO / GDPR (Zero-Telemetry-Garantie)

Sanctum folgt uneingeschränkt dem Prinzip Privacy by Design and by Default (Art. 25 DSGVO):

  • 0 Bytes Telemetrie: Sanctum enthält keinen Code für Analytics, Fehlerberichterstattung (Crash Reporting), User-Tracking oder Telemetrie.
  • 100% Offline-Betrieb: Sanctum stellt zu keinem Zeitpunkt ausgehende Internetverbindungen her. Es gibt keine Update-Prüfungen, Pingbacks oder Cloud-Synchronisationen.
  • Keine Speicherung personenbezogener Daten: Sanctum speichert lokal keinerlei Protokolle über eingegebene Passwörter, Benutzer-IDs oder Dateinamen außerhalb des verschlüsselten Containers.
  • Windows Host-Hygiene: Durch das integrierte Anti-Leak-Shield und den RAM-Paging-Schutz (VirtualLock) werden Spuren im Host-System (Thumbs.db, temporäre Dateien, Auslagerungsdatei) aktiv unterbunden.