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sanctum/LEGAL.md
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harald 1cdb30147b
Sanctum Release / Build & Release (Windows x86_64) (push) Waiting to run
release: v0.7.1 — Security-Patch (R-01 bis R-06)
- R-01: Bereinigung verbliebener Restbehauptungen in Doku und Code (LEGAL.md, README.md, QUICKSTART.md, main.rs, crypto/storage/recovery/verify.rs)
- R-02: Lückenloser Carrier-Schutz in SanctumFs::copy (Quelle & Ziel) und sync (Pull-Skip & Push-Schutz)
- R-03: Shared Dateinamen-Validierung (validate_node_name) in pathutil.rs, durchgesetzt in storage.rs und vfs.rs
- R-04: Fail-closed Release-Packaging & obligatorische Minisign-Signatur in CI (.gitea/workflows/release.yaml) und Scripts
- R-05: Session-Token Beseitigung im argv: In-Process Win32 WNetAddConnection2W/WNetCancelConnection2W, kein gio argv-Token, Multi-Auth HTTP Middleware (Basic Auth, X-Sanctum-Token, Path-Fallback) mit 401 WWW-Authenticate
- R-06: Sofortiges Löschen von SANCTUM_RECOVERY_KEY aus der Prozessumgebung
2026-09-18 19:49:38 +02:00

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# Rechtliche Hinweise, Compliance & Exportkontrolle (LEGAL)
Dieses Dokument regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Exportkontroll-Klassifizierungen, Lizenz-Compliance sowie die datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Grundlagen der Software **Sanctum**.
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## 1. Kryptografie-Exportkontrolle & Dual-Use-Klassifizierung
Sanctum implementiert starke, moderne kryptografische Verfahren mit symmetrischen Schlüssellängen von 256 Bit (AES-256-GCM), asymmetrischer KDF (Argon2id) sowie BIP-39 Schlüsselableitung.
### A. US Export Administration Regulations (EAR)
* **Klassifizierung (ECCN)**:
* Hardware/Software mit starker Verschlüsselung fällt unter **ECCN 5A002.a** bzw. **5D002** (Commerce Control List, Category 5, Part 2: *Information Security*).
* **Ausnahmetatbestand für frei verfügbaren Quellcode**:
* Gemäß **15 C.F.R. § 742.15(b)** (*Publicly Available Encryption Source Code*) und **15 C.F.R. § 734.3(b)(3)** unterliegt öffentlich zugänglicher Open-Source-Quellcode, der jedermann unentgeltlich und ohne Zugriffsbeschränkungen zur Verfügung steht, **nicht** den Ausfuhrgenehmigungspflichten der EAR.
* Sanctum wird unter der freien MIT-Lizenz auf frei zugänglichen Repositorien (einschließlich Quellcode, Spezifikationen und Build-Skripten) bereitgestellt.
* **Sanktionierte Staaten & Personen (OFAC)**:
* Trotz der allgemeinen Open-Source-Freistellung ist der wissentliche direkte oder indirekte Export/Re-Export an Personen oder Entitäten auf US-Sanktionslisten (OFAC Specially Designated Nationals List - SDN) sowie in Länder unter umfassenden Handelsembargos (Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, besetzte Gebiete der Ukraine) untersagt.
### B. Europäische Union (EU Dual-Use-Verordnung 2021/821)
* **Anhang I, Kategorie 5 Teil 2**:
* Systeme der Informationssicherheit sind grundsätzlich im Anhang I der Dual-Use-Verordnung gelistet.
* **Allgemeine Software-Anmerkung (General Software Note - GSN)**:
* Gemäß der GSN zu Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegt Software **nicht** der Ausfuhrkontrolle, wenn sie:
1. Allgemein zugänglich ist (*in the public domain*), z. B. durch uneingeschränkten, unentgeltlichen Download; oder
2. Der Mindest-Quellcode für die Installation, den Betrieb oder die Wartung nicht-kontrollierter Güter ist.
* Da Sanctum als freie Open-Source-Software jedermann unentgeltlich zur Verfügung steht, greift die Freistellung der GSN.
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## 2. Dual-Vault-Architektur (Second Safe) & Herausgabepflichten (Key Disclosure Laws)
Sanctum implementiert mit **Modell A** eine Dual-Vault-Architektur: Im äußeren Standard-Tresor (Slot 0 / Decoy) wird eine scheinbare Alibi-Datei (Carrier) platziert, die als Träger für den zweiten Tresor (Slot 1 / Second Safe) dient.
> [!WARNING]
> **Wichtiger Sicherheitshinweis & Haftungsausschluss für Anwender**:
> - **Schutzziel**: Die Dual-Vault-Funktion dient dem Schutz vor neugierigen Blicken (Schulterblick), Diebstahl oder beiläufigem Zwang im Alltag, indem ein plausibler Alibi-Tresor mit unkritischen Daten vorgezeigt werden kann.
> - **KEINE unnachweisbare Abstreitbarkeit**: Die Trägerdatei besitzt typischerweise eine hohe informationstheoretische Entropie (kryptografisches Rauschen). Forensische Analysten, IT-Sachverständige oder Ermittlungsbehörden können anhand von Entropie-, Chi-Quadrat- und Blockanalysen feststellen, dass der Träger verschlüsselte Daten oder Rauschen enthält.
> - **Kein Schutz vor behördlicher Beschlagnahme**: Sanctum garantiert **keine** juristisch oder forensisch unnachweisbare Abstreitbarkeit und ist **nicht** als Schutzschild gegen behördliche Herausgabeanordnungen konzipiert.
>
> 1. **Deutschland / Österreich / Schweiz (DACH)**:
> * **Nemo tenetur se ipsum accusare**: Niemand ist verpflichtet, sich in einem Strafverfahren selbst zu belasten (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO, Art. 6 EMRK). Beschuldigte haben das verfassungsrechtliche Recht zu schweigen.
> 2. **Internationale Rechtsordnungen (z. B. UK, USA)**:
> * In Rechtsordnungen mit strafbewehrten Herausgabeanordnungen (z. B. UK RIPA Section 49) schützt Sanctum nicht vor Verurteilungen wegen Missachtung gerichtlicher Anordnungen, falls Ermittler die Existenz verschlüsselter Trägerblöcke feststellen.
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## 3. Haftungsausschluss & Gewährleistung (EU / DACH Recht)
Die in der [LICENSE](LICENSE) enthaltene US-Standardklausel (*„AS IS, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND“*) wird für den Geltungsbereich des europäischen und deutschen Rechts wie folgt präzisiert und ergänzt:
### A. Schenkungsrechtliche Haftungsbeschränkung (§ 521 BGB)
1. Sanctum wird dem Anwender unentgeltlich und ohne Gegenleistung überlassen.
2. Gemäß **§ 521 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)** haftet der Urheber / Entwickler bei unentgeltlicher Softwareüberlassung **nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit**.
3. Die Haftung für einfache/leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist im gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen.
### B. Eigenverantwortung für Backups & Notfallschlüssel
* Kryptografie verzeiht keine Fehler: Bei Verlust beider Passwörter sowie der 24-Wort BIP-39 Notfallschlüssel ist eine Entschlüsselung mathematisch ausgeschlossen. Der Entwickler verfügt über keinerlei Master-Keys, Backdoors oder Wiederherstellungsmechanismen.
* Der Anwender ist für die regelmäßige externe Sicherung seiner Container (`sanctum backup`) und das sichere Verwahren seiner BIP-39 Notfallkarten allein verantwortlich.
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## 4. Datenschutz & DSGVO / GDPR (Zero-Telemetry-Garantie)
Sanctum folgt uneingeschränkt dem Prinzip **Privacy by Design and by Default** (Art. 25 DSGVO):
* **0 Bytes Telemetrie**: Sanctum enthält keinen Code für Analytics, Fehlerberichterstattung (Crash Reporting), User-Tracking oder Telemetrie. Es gibt keine automatischen Hintergrund-Pings oder stillen Verbindungen.
* **Keine unaufgeforderten Netzwerkverbindungen**: Sanctum stellt standardmäßig keine ausgehenden Internetverbindungen her. Die einzige bewusste Ausnahme ist der Befehl `sanctum upgrade` (bzw. `sanctum upgrade --check`), welcher ausschließlich nach expliziter manueller Eingabe durch den Anwender Kontakt mit dem konfigurierten Gitea-Host aufnimmt. Jedes Update-Manifest wird dabei kryptografisch gegen den fest eingebetteten Minisign-Herstellerschlüssel verifiziert.
* **Keine Speicherung personenbezogener Daten**: Sanctum speichert lokal keinerlei Protokolle über eingegebene Passwörter, Benutzer-IDs oder Dateinamen außerhalb des verschlüsselten Containers.
* **Windows Host-Hygiene**: Durch das integrierte *Anti-Leak-Shield* und den *RAM-Paging-Schutz* (`VirtualLock`) werden Spuren im Host-System (Thumbs.db, temporäre Dateien, Auslagerungsdatei) aktiv unterbunden.