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sanctum/LEGAL.md
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Sanctum Release / Build & Release (Windows x86_64) (push) Waiting to run
feat(security): release v0.7.0 with comprehensive security hardening (S-01 to S-11)
2026-09-18 19:12:43 +02:00

6.3 KiB

Rechtliche Hinweise, Compliance & Exportkontrolle (LEGAL)

Dieses Dokument regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen, Exportkontroll-Klassifizierungen, Lizenz-Compliance sowie die datenschutzrechtlichen und haftungsrechtlichen Grundlagen der Software Sanctum.


1. Kryptografie-Exportkontrolle & Dual-Use-Klassifizierung

Sanctum implementiert starke, moderne kryptografische Verfahren mit symmetrischen Schlüssellängen von 256 Bit (AES-256-GCM), asymmetrischer KDF (Argon2id) sowie BIP-39 Schlüsselableitung.

A. US Export Administration Regulations (EAR)

  • Klassifizierung (ECCN):
    • Hardware/Software mit starker Verschlüsselung fällt unter ECCN 5A002.a bzw. 5D002 (Commerce Control List, Category 5, Part 2: Information Security).
  • Ausnahmetatbestand für frei verfügbaren Quellcode:
    • Gemäß 15 C.F.R. § 742.15(b) (Publicly Available Encryption Source Code) und 15 C.F.R. § 734.3(b)(3) unterliegt öffentlich zugänglicher Open-Source-Quellcode, der jedermann unentgeltlich und ohne Zugriffsbeschränkungen zur Verfügung steht, nicht den Ausfuhrgenehmigungspflichten der EAR.
    • Sanctum wird unter der freien MIT-Lizenz auf frei zugänglichen Repositorien (einschließlich Quellcode, Spezifikationen und Build-Skripten) bereitgestellt.
  • Sanktionierte Staaten & Personen (OFAC):
    • Trotz der allgemeinen Open-Source-Freistellung ist der wissentliche direkte oder indirekte Export/Re-Export an Personen oder Entitäten auf US-Sanktionslisten (OFAC Specially Designated Nationals List - SDN) sowie in Länder unter umfassenden Handelsembargos (Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, besetzte Gebiete der Ukraine) untersagt.

B. Europäische Union (EU Dual-Use-Verordnung 2021/821)

  • Anhang I, Kategorie 5 Teil 2:
    • Systeme der Informationssicherheit sind grundsätzlich im Anhang I der Dual-Use-Verordnung gelistet.
  • Allgemeine Software-Anmerkung (General Software Note - GSN):
    • Gemäß der GSN zu Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 unterliegt Software nicht der Ausfuhrkontrolle, wenn sie:
      1. Allgemein zugänglich ist (in the public domain), z. B. durch uneingeschränkten, unentgeltlichen Download; oder
      2. Der Mindest-Quellcode für die Installation, den Betrieb oder die Wartung nicht-kontrollierter Güter ist.
    • Da Sanctum als freie Open-Source-Software jedermann unentgeltlich zur Verfügung steht, greift die Freistellung der GSN.

2. Dual-Vault-Architektur (Second Safe) & Herausgabepflichten (Key Disclosure Laws)

Sanctum implementiert mit Modell A eine Dual-Vault-Architektur: Im äußeren Standard-Tresor (Slot 0 / Decoy) wird eine scheinbare Alibi-Datei (Carrier) platziert, die als Träger für den zweiten Tresor (Slot 1 / Second Safe) dient.

Warning

Wichtiger Sicherheitshinweis & Haftungsausschluss für Anwender:

  • Schutzziel: Die Dual-Vault-Funktion dient dem Schutz vor neugierigen Blicken (Schulterblick), Diebstahl oder beiläufigem Zwang im Alltag, indem ein plausibler Alibi-Tresor mit unkritischen Daten vorgezeigt werden kann.
  • KEINE forensische "Plausible Deniability": Die Trägerdatei besitzt typischerweise eine hohe informationstheoretische Entropie (kryptografisches Rauschen). Forensische Analysten, IT-Sachverständige oder Ermittlungsbehörden können anhand von Entropie-, Chi-Quadrat- und Blockanalysen feststellen, dass der Träger verschlüsselte Daten oder Rauschen enthält.
  • Kein Schutz vor behördlicher Beschlagnahme: Sanctum garantiert keine juristisch oder forensisch unnachweisbare Abstreitbarkeit ("Plausible Deniability") und ist nicht als RIPA-49-Schutzschild konzipiert.
  1. Deutschland / Österreich / Schweiz (DACH):
    • Nemo tenetur se ipsum accusare: Niemand ist verpflichtet, sich in einem Strafverfahren selbst zu belasten (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO, Art. 6 EMRK). Beschuldigte haben das verfassungsrechtliche Recht zu schweigen.
  2. Internationale Rechtsordnungen (z. B. UK, USA):
    • In Rechtsordnungen mit strafbewehrten Herausgabeanordnungen (z. B. UK RIPA Section 49) schützt Sanctum nicht vor Verurteilungen wegen Missachtung gerichtlicher Anordnungen, falls Ermittler die Existenz verschlüsselter Trägerblöcke feststellen.

3. Haftungsausschluss & Gewährleistung (EU / DACH Recht)

Die in der LICENSE enthaltene US-Standardklausel („AS IS, WITHOUT WARRANTY OF ANY KIND“) wird für den Geltungsbereich des europäischen und deutschen Rechts wie folgt präzisiert und ergänzt:

A. Schenkungsrechtliche Haftungsbeschränkung (§ 521 BGB)

  1. Sanctum wird dem Anwender unentgeltlich und ohne Gegenleistung überlassen.
  2. Gemäß § 521 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haftet der Urheber / Entwickler bei unentgeltlicher Softwareüberlassung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  3. Die Haftung für einfache/leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverluste, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungen ist im gesetzlich zulässigen Rahmen vollständig ausgeschlossen.

B. Eigenverantwortung für Backups & Notfallschlüssel

  • Kryptografie verzeiht keine Fehler: Bei Verlust beider Passwörter sowie der 24-Wort BIP-39 Notfallschlüssel ist eine Entschlüsselung mathematisch ausgeschlossen. Der Entwickler verfügt über keinerlei Master-Keys, Backdoors oder Wiederherstellungsmechanismen.
  • Der Anwender ist für die regelmäßige externe Sicherung seiner Container (sanctum backup) und das sichere Verwahren seiner BIP-39 Notfallkarten allein verantwortlich.

4. Datenschutz & DSGVO / GDPR (Zero-Telemetry-Garantie)

Sanctum folgt uneingeschränkt dem Prinzip Privacy by Design and by Default (Art. 25 DSGVO):

  • 0 Bytes Telemetrie: Sanctum enthält keinen Code für Analytics, Fehlerberichterstattung (Crash Reporting), User-Tracking oder Telemetrie.
  • 100% Offline-Betrieb: Sanctum stellt zu keinem Zeitpunkt ausgehende Internetverbindungen her. Es gibt keine Update-Prüfungen, Pingbacks oder Cloud-Synchronisationen.
  • Keine Speicherung personenbezogener Daten: Sanctum speichert lokal keinerlei Protokolle über eingegebene Passwörter, Benutzer-IDs oder Dateinamen außerhalb des verschlüsselten Containers.
  • Windows Host-Hygiene: Durch das integrierte Anti-Leak-Shield und den RAM-Paging-Schutz (VirtualLock) werden Spuren im Host-System (Thumbs.db, temporäre Dateien, Auslagerungsdatei) aktiv unterbunden.